Eckpunkte des 8. Thüringer Krankenhausplans

Shownotes

Gesundheitsministerin Heike Werner stellte in der Regierungsmedienkonferenz am 9. Juli die wichtigsten Eckpunkte des 8. Thüringer Krankenhausplans vor. Das Kabinett hat heute den Plan verabschiedet. Es folgt damit dem einstimmigen Beschluss des Krankenhausplanungsausschusses vom 18. Juni 2024. Der nunmehr 8. Krankenhausplan soll die patientenfreundliche und bürgernahe stationäre Versorgung im Freistaat aufrechterhalten und weiter verbessern und gilt von 2024 bis 2030 für die Dauer von sechs Jahren.

Eine wichtige Neuerung ist die Umstellung der Planungssystematik: Diese wird mit Blick auf die geplante Bundesreform für die somatischen Bereiche von den bisherigen Fachrichtungen auf Leistungsgruppen umgestellt. Mit der „Kleinen Thüringer Krankenhausgesetznovelle“ wurden bereits die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine Planung nach Leistungsgruppen geschaffen. Auch das vorhandene externe Gutachten zur Vorbereitung des Achten Thüringer Krankenhausplans legt erstmals die 60 somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zugrunde, die für die Bundesreform im Wesentlichen als geeint gelten.

Der Thüringer Krankenhausplanungsausschuss hat den 8. Thüringer Krankenhausplan am 19. Juni 2024 einstimmig beschlossen. Er gilt von 2024 bis 2030 für die Dauer von sechs Jahren. Der 8. Thüringer Krankenhausplan ist im Internet abrufbar unter: https://tmasgff.de/gesundheit/krankenhaus

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